Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2018 - L 7 SB 19/18 B |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
Verfahrensgang
- SG Osnabrück, 23.01.2018 - S 45 SF 8/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2018 - L 7 SB 19/18 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R
Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2018 - L 7 SB 19/18
Mindestgebühr als Mitte des gesetzlichen Gebührenrahmens (vgl. Bundesozialgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R - SozR 4-1935 § 14 Nr. 2; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen…, Beschluss vom 24. April 2006 - L 4 B 4/05 KR SF - Mayer in Gerold/Schmidt, Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 22. Aufl. 2015, § 14 Rn 18 ff.).Nicht nachvollziehbar sind weiterhin die Ausführungen der Beschwerdeführerin zur Rechtsprechung des BSG, weil sich aus der zitierten Entscheidung vom 1. Juli 2009 zum Aktenzeichen B 4 AS 21/09 R gerade die Vorgabe zur wertenden Berücksichtigung aller Bemessungskriterien ohne pauschal typisierende Differenzierung nach einzelnen Rechtsgebieten ergibt und damit gerade keine automatische Gebührenbemessung nach formalen äußeren Umständen oder Tätigkeiten, sondern das Erfordernis einer Einzelfallbewertung der jeweils im Einzelfall entfalteten Tätigkeiten.
Die Ausführungen zu einer angeblich nicht eintretenden Kompensationswirkung sind unter Berücksichtigung des eindeutigen Wortlaut des § 14 Abs. 1 Satz 1 RVG und der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R) zur Maßgeblichkeit der dort aufgeführten Kriterien nicht nachvollziehbar.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2006 - L 4 B 4/05
Umfang von Betragsrahmengebühren in Verfahren vor den Gerichten der …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2018 - L 7 SB 19/18
Mindestgebühr als Mitte des gesetzlichen Gebührenrahmens (vgl. Bundesozialgericht…, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R - SozR 4-1935 § 14 Nr. 2; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24. April 2006 - L 4 B 4/05 KR SF - Mayer in Gerold/Schmidt, Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 22. Aufl. 2015, § 14 Rn 18 ff.). - LSG Sachsen, 19.06.2013 - L 8 AS 45/12
Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Bemessung der …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2018 - L 7 SB 19/18
Dieser Tätigkeitsumfang ist auch unter weiterer Berücksichtigung einer üblichen Besprechung mit dem Auftraggeber, einer Einarbeitung in den Sach- und Streitstand, einer Durchsicht und Besprechung des gerichtlichen Sachverständigengutachtens und einer üblichen Vorbereitung des Termins zur mündlichen Verhandlung (vgl. zur Berücksichtigung im Rahmen der Verfahrensgebühr: Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 17. April 2014 - L 6 SF 209/14 B -, Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19. Juni 2013 - L 8 AS 45/12 B KO - Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 6. Juni 2013 - L 15 SF 190/12 B) allenfalls als durchschnittlich einzustufen und keinesfalls als weit überdurchschnittlich. - LSG Bayern, 06.06.2013 - L 15 SF 190/12
Beschwerde nach § 56 RVG
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2018 - L 7 SB 19/18
Dieser Tätigkeitsumfang ist auch unter weiterer Berücksichtigung einer üblichen Besprechung mit dem Auftraggeber, einer Einarbeitung in den Sach- und Streitstand, einer Durchsicht und Besprechung des gerichtlichen Sachverständigengutachtens und einer üblichen Vorbereitung des Termins zur mündlichen Verhandlung (vgl. zur Berücksichtigung im Rahmen der Verfahrensgebühr: Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 17. April 2014 - L 6 SF 209/14 B -, Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19. Juni 2013 - L 8 AS 45/12 B KO - Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 6. Juni 2013 - L 15 SF 190/12 B) allenfalls als durchschnittlich einzustufen und keinesfalls als weit überdurchschnittlich. - LSG Thüringen, 17.04.2014 - L 6 SF 209/14
Höhe der im sozialgerichtlichen Verfahren anfallenden, aus der Staatskasse zu …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2018 - L 7 SB 19/18
Dieser Tätigkeitsumfang ist auch unter weiterer Berücksichtigung einer üblichen Besprechung mit dem Auftraggeber, einer Einarbeitung in den Sach- und Streitstand, einer Durchsicht und Besprechung des gerichtlichen Sachverständigengutachtens und einer üblichen Vorbereitung des Termins zur mündlichen Verhandlung (vgl. zur Berücksichtigung im Rahmen der Verfahrensgebühr: Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 17. April 2014 - L 6 SF 209/14 B -, Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19. Juni 2013 - L 8 AS 45/12 B KO - Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 6. Juni 2013 - L 15 SF 190/12 B) allenfalls als durchschnittlich einzustufen und keinesfalls als weit überdurchschnittlich.